1. Auftrag der offenen Ganztagsschule

(Gesetzes- und Erlasslage in NRW – BASS: Runderlass v. 31.7.08, 12-63 Nr. 4)

Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen. Die Achtung der Würde des Menschen und die Bereitschaft zum sozialen Handeln sind wesentliche Ziele der Erziehung. Die Schule wahrt Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschied-lichen weltanschaulichen und politischen Vorstellungen.

Der Ganztagsbereich ist ein wichtiger Teil der Grundschule Grundschöttel und damit ebenso diesen Grundsätzen der Erziehungs- und Bildungsarbeit verpflichtet. Die OGS sorgt für ein umfassendes Erziehungs- und Bildungsangebot, das sich am Bedarf der Kinder und Eltern orientiert und vor allem die individuelle Förderung der schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung der Kinder in den Blick nimmt.

Mit der Einrichtung der „Verlässlichen Schule“ und der „Offenen Ganztagsschule“ in Nordrhein Westfalen verfolgt die Landesregierung mehrere Ziele, durch die folgende grundsätzliche Aufträge entstehen: Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere für berufstätige Frauen und Alleinerziehende, Öffnung von Schule im Sozialraum und Kooperation mit anderen Partnern, Verbesserung und Veränderung der Lehr- und Lernkultur, Chancengleichheit insbesondere für bildungsbenachteiligte Kinder, Lebensweltorientierung der Angebote und Beteiligung von Kindern und Eltern.

Das folgende Konzept des offenen Ganztages ist verbindlicher Bestandteil unseres Schulprogramms.